Geschätzte Freundinnen und Freunde des Karnevals in und um Heinsberg,

 

nur noch wenige Stunden und es ist Aschermittwoch.

Die Session 2020/2021 wird Geschichte sein, doch vorbei ist sie noch lange nicht. Sie wird vor allem in den Köpfen derer vorhanden bleiben, die diese Session erlebt haben, ganz besonders aber in den Köpfen der Jecken, die immer ein ganzes Jahr für den Karneval leben, eine Session, wie ich sie mir nie hätte vorstellen können!

Jeder Verein (nicht nur Karnevalsgesellschaften) musste in den vergangenen Monaten leiden, Jubiläen konnten nicht gefeiert werden, Feste mussten ausfallen.

Und doch ist der Karneval für viele anders. In Köln sagt man; „Et es e Jeföhl!“. Nicht nur weil sich Menschen darauf jährlich freuen, Freunde oder Bekannte zu treffen, die man sonst unter Umständen selten sieht und um mit ihnen zu feiern. Nicht nur weil man sich kostümieren oder neben einem Zug stehen und Tüten voller Wurfmaterial sammeln kann. Es gibt noch weitaus mehr Gründe!

 Vor allem aber hat es die getroffen, die sich mit ihrer vorwiegend ehrenamtlichen Tätigkeit auf die Fahne geschrieben haben, dass sie mit ihrer Arbeit dafür sorgen möchten, dass sich andere Menschen auf vielfältige Weise amüsieren können. Finanzielle Seiten, vor allem die der Künstler und Vereine, möchte ich hier gar nicht beleuchten.

Aber die vergangenen Tage haben auch gezeigt, dass viele Karnevalsvereine und die in den Vereinen tätigen Menschen sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Mit Fantasie und viel Enthusiasmus wurde versucht, doch noch ein wenig Freude zu den Menschen zu bringen, sei es zum Beispiel in digitaler Form, mit Überbringen von Wurfmaterial oder auf andere Art und Weise.

Ich möchte nicht viele Worte machen, doch gerade die organisierten Karnevalisten in unseren angeschlossenen 12 Komiteegesellschaften und -vereinen möchte ich einfach bitten: MACHT WEITER! Es lohnt sich!

Das Virus wird wohl nicht vernichtet werden können und wir werden vermutlich damit leben müssen. Es werden jedoch auch in Zukunft noch viele Sessionen folgen, in denen dann eine große Anzahl an Aufgaben zu bewältigen sein werden. Was gibt es denn danach Schöneres, als fröhliche Menschen um sich zu haben oder in leuchtende Kinderaugen zu schauen?

Mit einem 3 x Komitee Alaaf grüße ich alle Jecken, bleibt bitte gesund!

 

Wolfgang Weintz

Präsident Komitee Heinsberger Karneval






Pressemitteilung des Bürgermeisters der Stadt Heinsberg, Kai Louis und des Komitee Heinsberger Karneval

Bürgermeister Louis und das Komitee Heinsberger Karneval verleihen Komiteeorden

Am Karnevalssamstag, dem 13.02.2021 würde der Karneval im Stadtgebiet Heinsberg mit der traditionellen Rathauserstürmung einen seiner Höhepunkte erreichen. Viele hunderte Narren, organisierte und nicht organisierte, bevölkern in der Regel zu diesem Anlass die Stadt Heinsberg.

Höhepunkt der Veranstaltung ist die Redeschlacht zwischen dem Bürgermeister und den Komiteegesellschaften um den Einzug ins Rathaus und die Macht an den närrischen Tagen.

All das wird in diesem Jahr der epidemischen Lage zum Opfer fallen.

Damit entfallen leider auch traditionelle Ordensverleihungen, die bei einem Empfang im Vorfeld der Rathauserstürmung erfolgen.

Der Bürgermeister und das Komitee Heinsberger Karneval zeichnen im Rahmen dessen normalerweise verdiente Bürger, Amtsträger und Honoratioren der Stadt Heinsberg , sowie die Senatoren des Komitees mit dem Komiteeorden aus.

In den Wochen zuvor ist der Orden bereits auf zahlreichen Veranstaltungen an verdiente Karnevalisten der Komiteevereine verliehen worden.

All das kann und darf in diesem Jahr nicht erfolgen, obwohl ein Komiteeorden für die Session 2020/21 auf Grund notwendiger, langfristiger Planungen auch in diesem Jahr entworfen und vorhanden ist.

Dem Komitee Heinsberger Karneval ist es in Absprache mit und ausdrücklicher Unterstützung durch den Bürgermeisters Kai Louis leicht gefallen, eine Idee zu entwickeln, an wen und in welchem Rahmen die Komiteeorden in dieser besonderen Ausnahmesituation verliehen werden.

Alle Karnevalsvereine haben seit ziemlich genau einem Jahr keine Planungssicherheit, mussten sich seit März 2020 jedoch auf alle Eventualitäten vorbereiten. Dies galt und gilt umso mehr für die vielen Tanzgruppen und Mariechen. Sie und die Trainer und Betreuungsteams waren und sind es, die mit Optimismus und großem Improvisationstalent das ganze Jahr über ihre Trainings- und Übungsabende aufrecht erhalten haben, Tänze einstudiert haben, die nicht aufgeführt werden können bzw. dürfen und so Gruppen von bis zu 30, meist weiblichen, Tänzern beisammen gehalten haben.

Damit haben insbesondere die Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer in einer für Vereine schwierigen Zeit den Zusammenhalt innerhalb der Karnevalsvereine gefördert und für die Zukunft bewahrt.

Bürgermeister Kai Louis hierzu: „Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes habe ich einige Tanzgruppen zu ihrem Training besuchen dürfen. Es war beeindruckend, wie die Gruppen die Umstände meisterten, in privaten Gärten, auf Sportplätzen oder in Gewerbehallen mit großem eigeninitiativem Engagement Trainingsmöglichkeiten geschaffen haben und den Vereinszusammenhalt in dieser schweren Zeit damit gefördert haben“.

 

Dieses Engagement zu würdigen ist das Ansinnen des Bürgermeisters und des Komitee Heinsberger Karneval.

Sobald es die Coronaschutzverordnungen zulassen , wird es eine gemeinsame   Veranstaltung des Bürgermeisters und des Komitee Heinsberger Karneval geben. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird den ca. 200 Trainerinnen/Trainern, Betreuerinnen/Betreuern der Tanzgruppen und Mariechen der Komiteevereine, in Anerkennung ihrer Verdienste für ihre jeweiligen Karnevalsvereine , feierlich der besondere Sessionsorden 2020/21 des Komitee Heinsberger Karneval verliehen.

Sowohl das Komitee Heinsberger  Karneval, als auch Bürgermeister Kai Louis sind sicher, dass diese Ehrung von all jenen mitgetragen wird, die in diesem Jahr auf Grund der Umstände auf ihren Orden‘ verzichten müssen.




Pressebericht des KHK vom 10.11.2020

 



E-Mail vom 27.08.2020 der Stadt Heinsberg an das Komitee Heinsberger Karneval bzgl. der Hallennutzung für den Trainingsbetrieb während der Corona-Virus-Pandemie

Sehr geehrter Herr Weintz,

in den vergangenen Monaten erfolgte die Nutzung städtischer Liegenschaften wie Sport- und Mehrzweckhallen, Vereins- und Sportheime sowie Bürgerhallen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie unter Einhaltung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW und nach Erteilung einer gesonderten Genehmigung zur eingeschränkten Nutzung der Stadt Heinsberg.

Ab sofort ist die Nutzung der o. g. Liegenschaften unter Einhaltung der geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW einschließlich der entsprechenden Anlage der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung NRW zulässig. Die Auflagen der o. g. Verordnung sind zwingend einzuhalten. Die Hallennutzung erfolgt innerhalb der bisher genehmigten regulären Zeiten (wöchentliche Nutzung/ Sommer- und/oder Winterbelegung), wie sie vor der Corona-Virus-Pandemie galten. Eine schriftliche Genehmigung zur eingeschränkten Nutzung während der Corona-Virus-Pandemie wird seitens der Stadt Heinsberg zukünftig nicht mehr erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Schulen erstellten Hygienepläne zwingend einzuhalten sind.

Damit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Vorschriften nunmehr allein bei den Vereinen. Bei nachgewiesenen Verstößen behält sich die Stadt Heinsberg die Nutzungsuntersagung vor.

Die generelle Vergabe der Hallenzeiten für den Übungsbetrieb oder für Veranstaltungen obliegt weiterhin der Stadt Heinsberg, Amt für Gebäudewirtschaft.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 02452 14-6518 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

 




Liebe Karnevalsfreundinnen und -freunde im Bereich des Komitee Heinsberger Karneval,


ich wende mich heute an Sie in einer Situation, an die vermutlich noch niemand am Ende der letzten Session gedacht hat. Viele Einschnitte haben unser aller Leben in den vergangenen Monaten bestimmt und es ist derzeit fraglich, wann dies zu einem Ende kommen wird.Ich hoffe jedenfalls, dass alle von Ihnen bisher gut durch die Pandemie gekommen und vor allem gesund sind! Ob und wie es mit dem Karneval und den karnevalistischen Veranstaltungen der einzelnen Vereine in der kommenden „5. Jahreszeit“ weitergehen wird, vermag auch im Moment leider niemand zu sagen.

Ich habe in den vergangenen Wochen viele persönliche Diskussionen geführt und glaube auch, die Probleme bei verschiedenen Vereinen erkannt zu haben.

Ich dachte, ich hätte in meinem karnevalistischen Leben schon alles erlebt. Wie man sich doch täuschen kann: Schneechaos, ausgefallene Züge und andere Veranstaltungen wegen Sturm, Golfkrieg und seine Folgen für den Karneval in der gesamten Bundesrepublik oder drohende Absagen des gesamten Straßenkarnevals in Heinsberg wegen der Undurchführbarkeit behördlicher Auflagen haben die Gemüter nicht annähernd so erregt und Probleme herbeigeführt, wie die Corona-Krise.

Im Vorstand des KHK haben wir intensive Gespräche über die derzeitige Situation geführt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auch wir, wie alle, zumindest bis zum 31.08.2020 mit neuen Erkenntnissen warten müssen, denn bis dahin sind alle Großveranstaltungen verboten und von behördlicher oder/und Regierungsseite sind dann meines Erachtens Signale zu erwarten, wie die Situation in der folgenden Zeit zu bewerten ist und welche karnevalistischen Aktionen oder Veranstaltungen überhaupt in der kommenden Zeit möglich sind.

Allerdings ist vermutlich jedem klar, dass z. B. eine zweite Welle im Oktober oder auch später alles wieder über den Haufen werfen kann. Ebenso wissen wir im Vorstand, dass die Durchführbarkeit von diversen Veranstaltungen, sofern sie dann erlaubt sein werden, äußerst problematisch sein kann.

Um jedoch mit allen Vereinen schnellstmöglich über die nahe Zukunft sprechen zu können bzw. sich auszutauschen, haben wir im Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung am 08. September geplant. Den Termin bitte ich vorzumerken, die Einladung wird jedem Verein natürlich noch termingerecht zugehen. Zwar halten auch wir den Zeitpunkt der Versammlung für spät gelegen, doch zumindest vor dem 31. August kann ja leider kein Mensch sagen, wie es weitergehen wird.

Viele Vorschläge bis hin zum „Verbot von Veranstaltungen für alle dem KHK angeschlossenen Vereine und Gesellschaften“ sind in den vergangenen Wochen an mich herangetragen worden, um auf diesem Weg für die nächste Session planen zu können. Doch (zum Glück) lassen unsere Statuten gem. § 8, Abs. 5 nicht zu, dass ein Eingriff in die Eigenständigkeit eines Mitgliedsvereins erfolgen darf! Daher muss der Vorstand den angeschlossenen Vereinen und Gesellschaften auch zugestehen, wie sie in der derzeitigen Situation mit der Planung der folgenden Session umgehen.

Ich wünsche mir auf jeden Fall, dass wir in Zukunft wieder gemeinsam Karneval feiern können und bis dahin (und natürlich darüber hinaus) alle gesund bleiben.

Den kommenden Prinzenpaaren oder Dreigestirnen der Vereine und Gesellschaften wünsche ich, dass für sie in jedem Fall eine tragbare Lösung gefunden wird und sie in absehbarer Zukunft dieses närrische Amt genießen können!

 

Bis dahin sage ich nur: #HSbestrong

Wolfgang Weintz

Präsident KHK

 


Auf Nachfrage unseres Komitee Präsidenten Wolfgang Weintz bzgl. der aktuellen Trainingssituation für Tanzgruppen im Stadtgebiet bei der Stadt Heinsberg erhielt das Komitee folgende Antwort:



Sehr geehrter Herr Weintz,

 

die Vereine können/konnten sich über Aushänge an den Hallen und über die Homepage der Stadt Heinsberg über den aktuellen Stand hinsichtlich der Hallennutzung während der Corona-Virus-Pandemie informieren. Während der Dienstzeit ist eine telefonische Nachfrage in der Verwaltung jederzeit möglich.

Die städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhallen und Vereinsheime können ab sofort unter bestimmten Auflagen wieder genutzt werden.

 

Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zurzeit geltenden Fassung und unter Einhaltung nachfolgender Vorgaben.

 

Nutzung zu sportlichen Zwecken - Vereinssport:

Grundsätzlich ist kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen gestattet:

 

  • Ein Verantwortlicher des Vereins ist zu benennen. Er wird mündlich, ggfls. schriftlich, über die Einhaltung der Vorgaben unterrichtet und hat dies schriftlich zu bestätigen.
  • Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist eine Anwesenheitsliste zu führen mit Datum, Namen (bei Minderjährigen zusätzlich Name der Erziehungsberechtigten), Anschriften und Telefonnummern. Sie ist im Bedarfsfall der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und nach deren Ablauf vollständig vernichtet werden.
  • Es ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept/Maßnahmenkatalog hinsichtlich der Einhaltung der Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen und schriftlich vorzulegen.
    Soweit der Mindestabstand kurzfristig nicht sicher eingehalten werden kann, z. B. beim Betreten und Verlassen der Sportanlage, ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschafträumen sowie in Warteschlangen ist unter Einhaltung der Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen wieder erlaubt.
  • Eine Reinigung und Desinfektion der genutzten Flächen, wie z. B. Fußböden, Türklinken, Toiletten sowie Sportgeräten erfolgt nach jeder Nutzung innerhalb der genehmigten Nutzungszeit.
  • Eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Vereine in einer Halle ist unzulässig. Hier erfolgt eine wöchentlich rotierende Nutzung.
  • Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.

Ausnahmen:

- Im Freien ist für Personen unter Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen auch die nicht kontaktfreie Ausübung von Sport- und Trainingsbetrieb ohne Mindestabstand von einer Gruppe
     von höchstens zehn Personen sowie das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

- Im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und
     Infektionsschutzkonzepts nach § 2 b CoronaSchVO zulässig (Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt).

  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

 

Nutzung zu nicht-sportlichen Zwecken:

Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen sind bis auf weiteres untersagt.

Ausnahmen:

1.) Mehrere Personen dürfen außerhalb sportlicher Betätigungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen nur in einer Gruppe von höchstens zehn Personen zusammentreffen - unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften. Diese Einrichtungen dürfen abgetrennte Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind, zur Verfügung stellen.

2.) Sitzungen von Gremien und Tagungen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine sowie Schulveranstaltungen ohne geselligen Charakter sind zulässig. Dabei sind geeignete Hygiene-Vorkehrungen zu treffen. Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist zudem die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

 

Veranstaltungen und Versammlungen

Grundsätzlich sind große Festveranstaltungen (Volksfeste, Jahrmärkte, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste u. ä. Festveranstaltungen) bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

 

Folgende Unterlagen sind bei der Stadt Heinsberg, Amt für Gebäudewirtschaft, einzureichen:

- Benennung des Verantwortlichen Ihres Vereins,

- schriftliche Bestätigung der Einhaltung der Vorgaben und

- Hygieneplan/Maßnahmenkatalog

 

Unter Einhaltung aller Vorgaben wird die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhallen und Vereinsheime freigegeben. Hierzu erhalten die Vereine einen gesonderten Bescheid. Ohne schriftliche Genehmigung ist eine Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhallen und Vereinsheime bis auf weiteres untersagt.

Bitte informieren Sie sich über die weiteren Änderungen (Lockerungen bzw. Einschränkungen) bezüglich der Hallennutzung fortlaufend in der aktuell geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung. Diese ist auf der Homepage www.heinsberg.de der Stadt Heinsberg einzusehen.

 

Die o. g. Auflagen beziehen sich auf die zurzeit geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung mit Stand zum 30. Mai 2020.

 

Für die städtischen Hallen, für deren Belegung die Stadt Heinsberg zuständig ist, müssen sich die Karnevalsvereine direkt an die Stadt Heinsberg, Amt für Gebäudewirtschaft, wenden. Dies ist in der Vergangenheit auch von verschiedenen Karnevalsvereinen genutzt worden.

Für die Hallen (Bürgerheime/Vereinsheime), für deren Verwaltung, hier die Belegung der Räumlichkeiten, der Ortsring/Dorfring o.ä. zuständig ist, müssen sich die Karnevalsvereine direkt an den zuständigen Betreiber der Hallen (Bürgerheime/Vereinsheime) wenden. Er wird die Vereine darüber informieren, unter welchen Bedingungen Sie die Hallen (Bürgerheime/Vereinsheime) nutzen können.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer 02452 14-6518 zur Verfügung.